Eine Beistandschaft ist eine rechtliche Vertretung einer Person, die aufgrund ihrer geistigen oder körperlichen Fähigkeiten nicht in der Lage ist, ihre eigenen Angelegenheiten eigenständig zu regeln. Eine Beistandschaft kann zum Beispiel für minderjährige Kinder oder für Erwachsene mit Behinderungen eingerichtet werden.
Der Beistand wird vom zuständigen Familiengericht bestellt und hat die Aufgabe, die Interessen und Rechte der betroffenen Person zu vertreten. Er unterstützt und berät in allen rechtlichen, finanziellen und persönlichen Angelegenheiten und hilft bei der Durchsetzung von Ansprüchen.
Die Rechte und Pflichten des Beistands sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Der Beistand handelt im besten Interesse der betroffenen Person und muss dabei ihre Wünsche und Bedürfnisse berücksichtigen. Er benötigt dazu eine entsprechende Vollmacht und muss regelmäßig Rechenschaft über seine Tätigkeiten ablegen.
Die Beistandschaft ist eine Maßnahme des zivilen Rechts und dient dem Schutz und der Unterstützung von Menschen, die aufgrund ihrer Umstände nicht alleine handlungsfähig sind. Ziel ist es, ihre Selbstbestimmung und ihre Rechte zu wahren und zu stärken.
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